Alpenwelt.TV

das Magazin für oberbayrische Lebensart

Das Landratsamt Rosenheim informiert: Coronabedingte Einschränkungen

LA RORosenheim - Mit einer weiteren Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Rosenheim auf die Überschreitung der Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, den 17. Oktober um 0 Uhr in Kraft. Im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken dürfen sich Angehörige eines Hausstandes sowie eines weiteren Hausstandes oder Gruppen von maximal fünf Personen treffen. Für anlassbezogene Veranstaltungen und nicht öffentliche Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen wird die Höchstzahl an zulässigen Teilnehmern auf maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Bei Veranstaltungen dieser Art, die vollständig im Freien stattfinden, liegt die Höchstzahl bei 50 Personen. In Gaststätten dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keine Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort abgegeben werden. Patienten und Bewohner in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dürfen pro Tag nur von einer Person besucht werden. Einzige Ausnahme, bei Minderjährigen dürfen die Eltern ihr Kind gemeinsam besuchen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 17. bis zum 25. Oktober. Interessierte können sie auf der Startseite der Landkreis-Homepage www.landkreis-rosenheim.de nachlesen.

 

Trailervideo

Neues aus dem Chiemgau

Monatskalender

Letzter Monat Mai 2024 Nächster Monat
Mo Di Mi Do Fr Sa So
week 18 1 2 3 4 5
week 19 6 7 8 9 10 11 12
week 20 13 14 15 16 17 18 19
week 21 20 21 22 23 24 25 26
week 22 27 28 29 30 31

Veranstaltungen

Keine Termine

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.