Braukunst der Mönche
Bier galt einst als Alltagsgetränk, das auch für Kinder bestens geeignet erschien. Denn aufgrund der Erhitzung beim Gärprozess war es keimfrei, was vom Wasser nicht unbedingt behauptet werden konnte. Obwohl es einen geringeren Alkoholgehalt als heute besaß, war es überaus nahrhaft und somit in Zeiten mangelnder Ernährung ein wichtiges Ergänzungsmittel. Zudem war der Rohstoff Getreide leicht zugänglich. Ursprünglich wollten die Mönche mit dem Bier ein wohlschmeckendes Getränk gewinnen, das die kargen Fastenzeiten besser überbrücken ließ. Zu Trinken war während dieser Zeit nicht verboten, und so durfte Bier als „flüssiges Brot" verzehrt werden. Im Spätmittelalter begannen die Obrigkeiten, das Brauen und den Konsum mit Steuern zu belegen sowie erste strenge Richtlinien und Privilegien damit zu verbinden. 1516 erließ Herzog Wilhelm IV das erste bayerische Reinheitsgebot, auf dessen Grundsätze sich das heutige deutsche Reinheitsgebot noch immer bezieht. Es gilt als das älteste, noch heute gültige Lebensmittelgesetz der Welt! Davor war es üblich, dem Bier alle möglichen Kräuter zuzuführen; auch solche, die giftig waren und Halluzinationen auslösen konnten. Gerne zugesetzt wurden Ochsengalle, Wacholder, Gagel, Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln, vor allem aber auch Bilsenkraut.
Um dem zu begegnen und auch, um der leichten Verderblichkeit vorzubeugen wurde das Brauen von Weißbier Mitte des 16. Jahrhunderts verboten. Zudem war der Weizen knapp und sollte daher eher zum Brotbacken verwendet werden als zur Herstellung von Bier. Mit Maximilian I fand sich allerdings ein findiger Monarch, der das Verbot 1602 nicht nur wieder aufhob, sondern darüber hinaus die Wirte geradezu verpflichtete, Weizenbier auszuschenken. Bei Zuwiderhandlung drohte der Verlust der Schankgenehmigung – was kein Wirt riskieren wollte. Der gewiefte Monarch sicherte sich so seine Steuereinnahmen und sanierte damit seine Finanzen.