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Herrmann: Gewalt gegen Einsatzkräfte konsequenter bekämpfen

11News 2022Lagebild zur Gewalt gegen Polizeibeamte 2021 - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Gewalt gegen Einsatzkräfte konsequenter bekämpfen - Justizminister Georg Eisenreich: Enge Zusammenarbeit bei priorisierten Ermittlungsverfahren

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemeinsam mit Justizminister Georg Eisenreich das Lagebild zur Gewalt gegen Polizeibeamte in Bayern 2021 veröffentlicht. "Die Zahl der Gewaltdelikte gegen unsere Polizistinnen und Polizisten ging 2021 erstmals seit 2017 zurück", erklärte der Innenminister. "Wir haben aber nach wie vor ein besorgniserregendes Gewaltpotential." Herrmann kündigte daher an, Gewalt gegen Einsatzkräfte noch konsequenter zu bekämpfen. Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz wird er das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen setzen und gemeinsam mit der Justizministerkonferenz beispielsweise die Möglichkeiten weiterer Strafverschärfungen ausloten. Herrmann: "Unser gemeinsames Ziel ist, bestmöglich diejenigen zu schützen, die tagtäglich uns schützen!" Justizminister Eisenreich zur priorisierten Bearbeitung von Gewaltstraftaten: "Mit unserem Aktionsplan zeigen wir: Polizei und Justiz greifen durch. Wir stehen hinter unseren Einsatzkräften."+++

Wie aus dem Lagebild hervorgeht, wurden 2021 bayernweit insgesamt 7.826 Fälle von verbaler und körperlicher Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten registriert (-8,9 Prozent im Vergleich zu 2020).  Mit 4.379 mehr als die Hälfte der Fälle waren Delikte körperlicher Gewalt (-7,7 Prozent). Fünf Angriffe gegen Polizeibeamte wurden vergangenes Jahr als versuchte Tötungsdelikte eingestuft (2020: 6). Schwerpunkte der Straftaten waren Beleidigungen (3.080 Fälle), 'Tätliche Angriffe' (2.169 Fälle) und Widerstände gegen Polizeivollzugsbeamte (1.498 Fälle). In zwölf Fällen führte der Angreifer eine scharfe Schusswaffe mit (2020: 9).

2021 wurden insgesamt 19.069 bayerische Polizistinnen und Polizisten Opfer von physischer und psychischer Gewalt (-7,7 Prozent). Die Anzahl der verletzten Polizistinnen und Polizisten sank um 180 auf 2.629 (-6,4 Prozent). Darunter waren 19 Schwerverletzte, die sich in stationäre Behandlung begeben mussten. Das gesamte 'Landeslagebild Bayern 2021 zur Gewalt gegen Polizeibeamte' kann unter www.innenministerium.bayern.de abgerufen werden.

"Der Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten hat besondere Priorität", erklärte Herrmann. "Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehr als 120 Millionen Euro erheblich in die Ausstattung der bayerischen Polizeikräfte und damit auch in deren Schutz investiert." Neben der neuen Uniform sowie der ballistischen Schutzausrüstung wurden beispielsweise für alle Einsatzkräfte neue Einsatzstöcke und neue Dienstpistolen SFP9 beschafft. Außerdem hat die Bayerische Polizei aktuell mehr als 1.700 Body Cams im Einsatz. Dazu kommen Distanz-Elektroimpulsgeräte bei allen geschlossenen Einsatzeinheiten der Landespolizei und allen USK-Zügen in Bayern.

Im März 2020 gaben Herrmann und Eisenreich den Startschuss für die bayernweite Umsetzung des Aktionsplans 'Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen'. Besonders schwerwiegende oder öffentlichkeitswirksame Taten zu Lasten von Polizisten und anderen Einsatzkräften werden von besonderen Ansprechpartnern bei Polizei und Staatsanwaltschaften identifiziert und beschleunigt bearbeitet. Die Polizei gibt den ausermittelten Vorgang möglichst schon 14 Tage nach der Tat an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Auch die Staatsanwaltschaft bearbeitet den Fall beschleunigt und erhebt möglichst schnell Anklage oder beantragt einen Strafbefehl. Durch diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit konnten teilweise Verurteilungen einen Tag nach Tatbegehung erreicht werden. Eisenreich: "Unser Aktionsplan funktioniert: Polizei und Justiz greifen durch. Wir stehen hinter unseren Einsatzkräften. Aufgrund der engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei können die Ermittlungen besonders schnell und effizient abgeschlossen werden. Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuße."

Quelle: stmi.bayern.de

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