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Herrmann: Wieder bis zu 10.000 Zuschauer bei überregionalen Sportveranstaltungen möglich
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Wieder bis zu 10.000 Zuschauer bei überregionalen Sportveranstaltungen möglich - Außerdem 50 Prozent Auslastung in kapazitätsbeschränkten Sportanlagen und bei Sportveranstaltungen
+++ „In Bayern sind ab 27. Januar bei großen überregionalen Sportveranstaltungen wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Die Obergrenze liegt dann bei bis zu 25 Prozent der Stadionkapazität oder maximal 10.000 Zuschauern“, so Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann zum Beschluss des Ministerrats. Darüber hinaus können wieder mehr aktive Sportler als bisher an kapazitätsbeschränkten Sportveranstaltungen oder in Sporteinrichtungen teilnehmen. +++
Wie Herrmann erläuterte, komme die Obergrenze von 10.000 in bayerischen Sportstätten ohnehin nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich an der 25 Prozent-Marke orientieren.“ Der Sportminister betonte, dass es im Übrigen auch für diese überregionalen Sportveranstaltungen bei den bestehenden Regeln bleibe. Für den Zutritt gilt weiterhin 2Gplus als Voraussetzung, innerhalb des Stadions besteht eine FFP2-Maskenpflicht und ein Alkoholverbot.
Auch die Steigerung der Auslastung von kapazitätsbeschränkten Sportanlagen oder Sportveranstaltungen erläuterte Herrmann an einem Beispiel: „Auf einem Eisplatz, auf dem normalerweise bis zu 600 Personen Schlittschuhfahren können, hatten nach der bisherigen Regelung in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur 25 Prozent, also 150 Personen, Zutritt. Künftig könnten dort maximal 300 Schlittschuhläuferinnen und Schlittschuhläufer unterwegs sein.“ Auch hier bleibe es darüber hinaus bei den bestehenden Regeln zur Sportausübung 2Gplus in Innenbereichen und 2G im Freien sowie bei der FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen.
Quelle: stmi.bayern.de
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